Rechtssatz RS0017804
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017804
Entscheidungsdatum
24.06.1993
Rechtssatz
Bei den Getränkebezugsverträgen ist bei der mangels entsprechender Regelung durch ergänzende Vertragsauslegung zu bestimmenden Vertragsdauer außer der branchenüblichen Langfristigkeit solcher Verträge im Einzelfall insbesondere auch der Umfang der vertraglich festgelegten Gesamtbezugsverpflichtungen und demgemäß der bei branchenüblichem Betrieb des Gastwirtschaftsunternehmens am gegebenen Standort entsprechend der allgemeinen Wirtschaftslage unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen mittleren Intensität unternehmerischen Einsatzes erzielbare und zu erwartende Umsatz von entscheidender Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0017804
Dokumentnummer
JJR_19930624_OGH0002_0080OB00001_9200000_001