Rechtssatz RS0017866
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017866
Entscheidungsdatum
14.06.1989
Rechtssatz
Wird in einer betrieblichen Pensionsvereinbarung der Anfall der Pension vom Eintritt der Berufsunfähigkeit und nicht von der Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension abhängig gemacht, ist die Frage der Berufsunfähigkeit unabhängig von der Zuerkennung der entsprechenden Pension zu prüfen. (§ 48 ASGG)Wird in einer betrieblichen Pensionsvereinbarung der Anfall der Pension vom Eintritt der Berufsunfähigkeit und nicht von der Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension abhängig gemacht, ist die Frage der Berufsunfähigkeit unabhängig von der Zuerkennung der entsprechenden Pension zu prüfen. (Paragraph 48, ASGG)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0017866
Dokumentnummer
JJR_19890614_OGH0002_009OBA00110_8900000_001