Rechtssatz RS0017885
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017885
Geschäftszahl
7Ob43/78 (7Ob44/78, 7Ob45/78)
Entscheidungsdatum
07.09.1978
Rechtssatz
Ohne den Beweis einer gegenteiligen Vereinbarung muß davon ausgegangen werden, daß Mietverträgen über einen PKW auch ohne ausdrückliche Vereinbarung der Wille der Parteien zugrunde gelegt wurde, den PKW nur auf eine dem Gesetz entsprechende Art zu verwenden. Auch ohne ausdrückliche diesbezügliche Abrede gilt daher das Verbot der Überlassung des vermieteten PKW an Alkoholisierte oder an Personen ohne gültige Lenkerberechtigung als vereinbart.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0017885
Dokumentnummer
JJR_19780907_OGH0002_0070OB00043_7800000_001