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Rechtssatz RS0017914

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0017914

Geschäftszahl

5Ob629/77

Entscheidungsdatum

05.07.1977

Norm

ABGB §914 IIId
MG §19 B Abs6

Rechtssatz

Zur Auslegung der im Mietvertrag einer Vertragsbediensteten mit der Republik Österreich enthalten Vereinbarung, wonach die Kündigung des Mietgegenstandes ausgeschlossen sein soll, "wenn ein weiblicher Bediensteter mit Rücksicht auf die Geburt eines oder mehrerer Kinder das Dienstverhältnis, ohne ein Dienstverhältnis anderwärts einzugehen, durch Austrittserklärung bzw Kündigung auflöst, um sich dem Haushalt und der Erziehung der Kinder zu widmen". (Hier entschloß sich die Mutter erst später die bereits vor Beginn des Dienstverhältnisses geborenen Kinder zu sich zu nehmen und mit ihnen gemeinsamen Haushalt zu führen).

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 629/77
    Entscheidungstext OGH 05.07.1977 5 Ob 629/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0017914

Dokumentnummer

JJR_19770705_OGH0002_0050OB00629_7700000_001