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Rechtssatz RS0017921

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0017921

Geschäftszahl

7Ob557/89

Entscheidungsdatum

06.04.1989

Rechtssatz

Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß es sich bei der Beklagten um die Schwester des damaligen Hauseigentümers handelt, kann der Zusatz zu einer schriftlich erteilten Bewilligung der Untervermietung (wonach derjenige, dem diese Bewilligung erteilt worden ist, mit der Wohnung machen könne was er wolle) nur dahin verstanden werden, daß dem Vermieter die Bedingungen, zu denen der Mieter die Wohnung weitergibt, völlig gleichgültig sind, daß somit der Mieter die Wohnung, soferne dadurch erkennbare Interessen des Vermieters nicht berührt werden, zu den ihm passenden Bedingungen weitergeben darf.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 557/89
    Entscheidungstext OGH 06.04.1989 7 Ob 557/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0017921

Dokumentnummer

JJR_19890406_OGH0002_0070OB00557_8900000_001