Rechtssatz RS0018020
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018020
Entscheidungsdatum
21.09.1976
Rechtssatz
Ist für ein Wohnungseigentumsobjekt ein Pauschalpreis unter Einbeziehung der anteiligen Gesamtbaukosten der Wohnhausanlage vereinbart, hat der Wohnbauträger keinen Nachzahlungsanspruch aus einer nachträglichen Vergrößerung der Wohnnutzfläche während des Baues durch Einbeziehung eines Stichganges, wenn dadurch dem Bauträger keine zusätzlichen Kosten entstanden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0018020
Dokumentnummer
JJR_19760921_OGH0002_0040OB00547_7600000_001