Rechtssatz RS0018025
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018025
Geschäftszahl
5Ob38/86 (5Ob39/86)
Entscheidungsdatum
04.12.1987
Rechtssatz
Wird ein Rechtsanwalt von allen Wohnungseigentumsbewerbern mit der Errichtung eines Wohnungseigentumsvertrages bestimmten Inhalts beauftragt, so ist er zu einer durch geänderte Verhältnisse notwendig werdenden Vertragsanpassung berechtigt, durch die die Wohnungseigentumsbewerbern weder schlechter noch besser gestellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0018025
Dokumentnummer
JJR_19871204_OGH0002_0050OB00038_8600000_001