Rechtssatz RS0018152
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018152
Entscheidungsdatum
21.09.1983
Rechtssatz
Veräußert der Käufer einer Liegenschaft diese an einen Dritten weiter und wird nur aus steuerlichen Gründen zur Verschleierung des Zwischenerwerbes zum Schein ein Kaufvertrag in einverleibungsfähiger Form direkt zwischen dem ursprünglichen Verkäufer und dem Dritten errichtet, so kann dieser Gewährleistungsansprüche nur gegen seinen wahren Vertragspartner richten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0018152
Dokumentnummer
JJR_19830921_OGH0002_0010OB00023_8300000_001