Rechtssatz RS0018165
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018165
Entscheidungsdatum
23.09.1980
Rechtssatz
Auslegung einer Verpflichtungserklärung, eine Wohnung "auf seine Kosten unverzüglich zu adaptieren" im Zweifel dahin, daß damit auch dem Berechtigten die Befugnis eingeräumt wurde, die Adaptierungsarbeiten gegen nachträglichen Ersatz der hierfür notwendigen und angemessenen Kosten durch den Verpflichteten selbst in Auftrag zu geben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0018165
Dokumentnummer
JJR_19800923_OGH0002_0040OB00559_7900000_001