Rechtssatz RS0018274
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018274
Entscheidungsdatum
23.09.2024
Rechtssatz
Ein qualifizierter Zahlungsverzug kann als klassischer Fall eines Rücktrittsrechtes angesehen werden. Er kann ohne Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten auch im Verbrauchergeschäft an Voraussetzungen geknüpft werden, die für den Zurücktretenden weniger streng sind als die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Terminsverlustes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0018274
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2024
Dokumentnummer
JJR_19880324_OGH0002_0060OB00572_8700000_002