Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0018306×

Rechtssatz RS0018306

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0018306

Geschäftszahl

4Ob71/94

Entscheidungsdatum

12.07.1994

Rechtssatz

Als sittenwidrig ist anzusehen, wenn Unternehmen ihre Vorzugsstellung auf dem Markt dazu mißbrauchen, dem Verkehr unbillige, unverhältnismäßige Opfer aufzuerlegen oder unbillige, unverhältnismäßige und von dem Allgemeinen und Angemessenen abweichende Bedingungen vorzuschreiben; wenn ein Monopolunternehmen in den Bedingungen, zu denen es Verträge schließt, mißbräuchlich einseitig seine Belange zugrunde legt, ohne Rücksicht darauf, ob dies mit den allgemeinen Verkehrsbedürfnissen vereinbar ist, oder unter Umkehr der gesetzlichen Rechtslage sich unverhältnismäßige Vorteile ausbedingt und dergleichen hier: verneint für österreichischen Skiverband.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 71/94
    Entscheidungstext OGH 12.07.1994 4 Ob 71/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0018306

Dokumentnummer

JJR_19940712_OGH0002_0040OB00071_9400000_001