Rechtssatz RS0018355
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018355
Entscheidungsdatum
21.12.1982
Rechtssatz
Bildet eine Garage mit der Wohnung eine wirtschaftliche Einheit, so bezieht sich die Rücktrittserklärung ( vom Wohnungseigentumsvertrag) hinsichtlich der Wohnung auch auf die Garage, auch wenn hinsichtlich der Garage ein gesonderter Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen worden war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0018355
Dokumentnummer
JJR_19821221_OGH0002_0050OB00036_8100000_001