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Rechtssatz RS0018433×

Rechtssatz RS0018433

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0018433

Geschäftszahl

6Ob544/79

Entscheidungsdatum

18.04.1979

Rechtssatz

Die rechtzeitig erstattete Anzeige, auf der Erfüllung zu bestehen, hat auch dann, wenn ursprünglich ein Fixgeschäft vorliegt, die Folge, daß sich dieses Fixgeschäft in ein gewöhnliches Geschäft verwandelt, für dessen Erfüllung keine bestimmte Zeit festgesetzt erscheint und zwar gleichgültig, ob zunächst ein Fixgeschäft nach dem ersten oder nach dem zweiten Satz des Paragraph 919, ABGB vorliegt. Tritt diese Rechtsfolge ein, dann kann der Gläubiger bei weiterem Verzug des Schuldners nur mehr nach der Bestimmung des Paragraph 918, ABGB vom Vertrag zurücktreten.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 544/79
    Entscheidungstext OGH 18.04.1979 6 Ob 544/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0018433

Dokumentnummer

JJR_19790418_OGH0002_0060OB00544_7900000_001