Rechtssatz RS0018471
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018471
Entscheidungsdatum
16.12.1987
Rechtssatz
Ein Bauwerk ist wegen Fehlens der vermöge der Natur des Geschäftes gemäß § 923 ABGB stillschweigend bedingenen Eigenschaften mangelhaft, wenn es nicht den von der Baubehörde erteilten Auflagen (hier: Verbesserung des Schallschutzes) entspricht.Ein Bauwerk ist wegen Fehlens der vermöge der Natur des Geschäftes gemäß Paragraph 923, ABGB stillschweigend bedingenen Eigenschaften mangelhaft, wenn es nicht den von der Baubehörde erteilten Auflagen (hier: Verbesserung des Schallschutzes) entspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0018471
Dokumentnummer
JJR_19871216_OGH0002_0030OB00535_8700000_001