Rechtssatz RS0018723
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018723
Entscheidungsdatum
09.06.1981
Rechtssatz
Durch die Fälschung der Inventur und Bilanz bei Veräußerung eines Unternehmens wird dem Unternehmen eine Eigenschaft beigelegt, die es nicht hat. Es liegt also nicht ein Quantitätsmangel, sondern ein Qualitätsmangel vor und zwar ein unbehebbarer, der dem Erwerber den Minderungsanspruch eröffnet.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 116/55
Entscheidungstext OGH 04.03.1955 1 Ob 116/55
Veröff: SZ 28/69
- 5 Ob 768/80
Entscheidungstext OGH 09.06.1981 5 Ob 768/80
Vgl; Beisatz: Zinsminderungsanspruch nach der Gewährleistungsbestimmung des § 1096 ABGB, wenn das gepachtete Unternehmen nicht die zugesagte Ertragsfähigkeit hat. (T1) Veröff: SZ 54/88
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0018723
Dokumentnummer
JJR_19550304_OGH0002_0010OB00116_5500000_001