Rechtssatz RS0018839
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018839
Entscheidungsdatum
26.04.1983
Rechtssatz
Sind für den Kündigungsfall eines Dauerschuldverhältnisses Ansprüche eingeräumt, stehen diese nicht auch bei vorzeitiger Auflösung aus wichtigem Grund zu. Dies gilt umso mehr angesichts langjähriger umfassender Bindung an den Vertrag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0018839
Dokumentnummer
JJR_19830426_OGH0002_0050OB00549_8200000_003