Rechtssatz RS0018844
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018844
Entscheidungsdatum
29.08.1979
Rechtssatz
Wird ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Dauerschuldverhältnis über den im Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt hinaus stillschweigend verlängert, ist mangels konkreter Anhaltspunkte für eine andere Regelung das Dauerschuldverhältnis ab diesem Zeitpunkt als auf bestimmte Zeit abgeschlossen anzusehen (vgl SZ 46/109) (hier: Alleinvertriebsvertrag).Wird ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Dauerschuldverhältnis über den im Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt hinaus stillschweigend verlängert, ist mangels konkreter Anhaltspunkte für eine andere Regelung das Dauerschuldverhältnis ab diesem Zeitpunkt als auf bestimmte Zeit abgeschlossen anzusehen vergleiche SZ 46/109) (hier: Alleinvertriebsvertrag).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0018844
Dokumentnummer
JJR_19790829_OGH0002_0060OB00650_7900000_001