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Rechtssatz RS0018867

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0018867

Geschäftszahl

4Ob509/79

Entscheidungsdatum

16.10.1979

Rechtssatz

Wer eine Liegenschaft in Kenntnis eines im Grundbuch eingetragenen Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes kauft, ohne sich vorher der Zustimmung des Verbotsberechtigten zu versichern oder doch wenigstens auf entsprechenden Zusagen des Verkäufers zu bestehen, nimmt auch eine Versagung dieser notwendigen Einwilligung in Kauf. Wird in der Folge die Zustimmung tatsächlich versagt, besteht kein gerechtfertigter Anlaß, unter Hinweis auf "geänderte Verhältnisse" vom Vorvertrag abzustehen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 509/79
    Entscheidungstext OGH 16.10.1979 4 Ob 509/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0018867

Dokumentnummer

JJR_19791016_OGH0002_0040OB00509_7900000_002