Rechtssatz RS0018910
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018910
Entscheidungsdatum
17.09.1992
Norm
ABGB §938 A
NZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz
Der Rechtstitel der Schenkung entsteht durch die Errichtung des Notariatsaktes, woraus sich ergibt, daß dieses Erfordernis zur Schaffung des Titels gehört, Demnach muß aber auch jener Vorgang, der die Schaffung eines Titels ohne Notariatsakt ermöglicht, zum Titel gehören. Die wirkliche Übergabe ist daher ein Teil der Schaffung des Titels und nicht bloß Modus für den Eigentumserwerb.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0018910
Dokumentnummer
JJR_19920917_OGH0002_0070OB00579_9200000_002