Rechtssatz RS0018925
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018925
Entscheidungsdatum
30.03.2021
Rechtssatz
1) In den Fällen, in denen das aleatorische Element bei einem Leibrentenvertrag gänzlich in den Hintergrund tritt, unterliegt die Geltendmachung der laesio enormis nicht der im § 1268 ABGB normierten Beschränkung.1) In den Fällen, in denen das aleatorische Element bei einem Leibrentenvertrag gänzlich in den Hintergrund tritt, unterliegt die Geltendmachung der laesio enormis nicht der im Paragraph 1268, ABGB normierten Beschränkung.
2) Ist schon im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewiss, dass der Leibrentenberechtigte zu jenen Zeitpunkt, der als mögliche Lebenserwartung der österreichischen Bevölkerung - wobei singuläre Ausnahmen unberücksichtigt zu bleiben haben - anzusehen ist, bei Berücksichtigung aller ihm in diesem Zeitraum zukommenden Leistungen weniger als die Hälfte des Wertes seiner eigenen Leistung erhalten haben wird, dann kann laesio enormis geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 515/94
Entscheidungstext OGH 30.05.1994 1 Ob 515/94
Veröff: SZ 67/99
- 5 Ob 521/95
Entscheidungstext OGH 04.07.1995 5 Ob 521/95
Vgl auch
- 1 Ob 2342/96k
Entscheidungstext OGH 15.12.1997 1 Ob 2342/96k
- 3 Ob 8/98t
Entscheidungstext OGH 25.03.1998 3 Ob 8/98t
Beisatz: Bei Beurteilung, ob ein Leibrentenvertrag gegen § 934 ABGB verstößt, ist bei eingeschränktem Gesundheitszustand der Übergeberin (hier: nach Schlaganfall) auf ihre konkrete Lebenserwartung abzustellen. (T1)
Veröff: SZ 71/59
- 9 Ob 134/00x
Entscheidungstext OGH 28.03.2001 9 Ob 134/00x
- 4 Ob 147/01y
Entscheidungstext OGH 10.07.2001 4 Ob 147/01y
Auch; nur: In den Fällen, in denen das aleatorische Element bei einem Leibrentenvertrag gänzlich in den Hintergrund tritt, unterliegt die Geltendmachung der laesio enormis nicht der im § 1268 ABGB normierten Beschränkung. (T2)
Veröff: SZ 74/123
- 4 Ob 135/07t
Entscheidungstext OGH 07.08.2007 4 Ob 135/07t
Ähnlich; nur T2; Beisatz: Hier: Kauf bei Internetversteigerung. (T3)
Veröff: SZ 2007/121
- 6 Ob 20/19p
Entscheidungstext OGH 23.05.2019 6 Ob 20/19p
Vgl auch; Beisatz: Die Geltendmachung einer laesio enormis unterliegt dann nicht der im § 1268 ABGB normierten Beschränkung, wenn das aleatorische Element beim betreffenden Vertrag eine untergeordnete Rolle spielt oder sogar gänzlich in den Hintergrund tritt, wobei die Frage, ob dies zutrifft, nach der Gesamtleistung zu beurteilen ist. (T4)
- 10 Ob 3/21w
Entscheidungstext OGH 30.03.2021 10 Ob 3/21w
Vgl auch Beis wie T4; Beisatz: § 1268 ABGB schließt die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte auch bei Glücksverträgen aus. Glücksverträge liegen vor, wenn der Gegenstand des Vertrags die Hoffnung auf einen noch ungewissen Vorteil ist, nicht aber schon dann, wenn mit dem Abschluss eines Vertrags ein Risiko oder eine Chance verbunden ist (siehe auch RS0020414). (T5)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0018925
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2021
Dokumentnummer
JJR_19940530_OGH0002_0010OB00515_9400000_002