Rechtssatz RS0019172
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019172
Entscheidungsdatum
25.11.1975
Rechtssatz
Wer mit einer öffentlich Bediensteten einen Unterhaltsvergleich schließt, dem muß es klar sein, daß ihr Einkommen schon durch die Vermehrung der Dienstjahre eine Steigerung erfahren wird. Auf die Unvorhersehbarkeit der inflationären Entwicklung kann sich der Vertragspartner nicht berufen, weil diese Entwicklung eher eine Verminderung des realen Einkommens nach sich ziehen mußte und gewährte Teuerungszulagen nur nominelle Einkommenserhöhungen darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019172
Dokumentnummer
JJR_19751125_OGH0002_0050OB00212_7500000_001