Rechtssatz RS0019173
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019173
Geschäftszahl
6Ob723/76 (6Ob724/76)
Entscheidungsdatum
20.01.1977
Rechtssatz
Kommt es fallweise vor, daß Gäste den Zimmerschlüssel unter Mißachtung der bestehenden Anordnung, ihn in der Rezeption abzugeben, an einem Türhaken aufhängen und hat der Gastwirt davon Kenntnis gehabt oder Kenntnis haben müssen, so stellt die Unterlassung einer entsprechenden Anweisung an das Personal, in einem solchen Fall den Schlüssel zur Rezeption zu bringen, ein Verschulden des Gastwirtes dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0019173
Dokumentnummer
JJR_19770120_OGH0002_0060OB00723_7600000_001