Rechtssatz RS0019177
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019177
Geschäftszahl
3Ob773/54; 3Ob77/90
Entscheidungsdatum
19.09.1990
Rechtssatz
Nur wesentliche Änderungen, die im Zeitpunkt des Vergleichsabschlußes nicht berücksichtigt werden konnten und durch die die Grundlage des Vergleiches erschüttert wird, sind bei Herabsetzung des Unterhaltes zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0019177
Dokumentnummer
JJR_19541201_OGH0002_0030OB00773_5400000_001