Rechtssatz RS0019270
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019270
Entscheidungsdatum
02.04.1969
Rechtssatz
Die von der Rechtslehre vor allem bei der Schenkung entwickelten Grundsätze zur Behandlung gemischter Verträge - Absorptionstheorie, nicht Trennungstheorie! - sind auch auf andere Fälle einheitlicher Parteienvereinbarungen über mehrere Gegenstände anzuwenden.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 73/69
Entscheidungstext OGH 02.04.1969 5 Ob 73/69
Beisatz: Zur rechtlichen Qualifikation einer einheitlichen Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, auf Grund welcher der Mieter einerseits eine Kücheneinrichtung kaufte und anderseits eine Ablöse für die Überlassung der Mietrechte an einer Wohnung leistete. (T1) Veröff: RZ 1969,133 = MietSlg 21379/22
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0019270
Dokumentnummer
JJR_19690402_OGH0002_0050OB00073_6900000_001