Rechtssatz RS0019426
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019426
Entscheidungsdatum
02.09.1970
Rechtssatz
Erscheint der in der Vorkorrespondenz ausdrücklich als Bevollmächtigter einschreitende Ehegatte zu einer gerichtlichen Tagsatzung, die einem Vergleichsversuch gewidmet ist, dann kann dies der Verhandlungspartner bei Zugrundelegung der Übungen des redlichen Verkehrs und bei Überlegung aller Umstände des Falles nur dahin verstehen, daß die abwesende Ehegattin sich bei dem Vergleichsversuch durch ihren Ehegatten vertreten ließ. All dies bezieht sich auch auf das Erfordernis einer Gattungsvollmacht zum Abschluß eines Vergleiches, wenn die gerichtliche Ladung der Ehegattin als Antragsgegnerin den Gegenstand der Tagsatzung deutlich in diesem Sinn bezeichnet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0019426
Dokumentnummer
JJR_19700902_OGH0002_0060OB00153_7000000_001