Rechtssatz RS0019433
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019433
Geschäftszahl
4Ob32/72; 7Ob609/83; 4Ob1545/95
Entscheidungsdatum
25.04.1995
Rechtssatz
Der Sekretär einer Gewerkschaft benötigt bei der Gewährung von Rechtsschutz einen entsprechenden Auftrag des Mitglieds und zum wirksamen Abschluß eines Vergleiches eine Vollmacht, die gemäß § 1008 ABGB eine Gattungsvollmacht sein muß; diese Vollmacht kann freilich auch durch konkludente Handlungen erteilt werden.Der Sekretär einer Gewerkschaft benötigt bei der Gewährung von Rechtsschutz einen entsprechenden Auftrag des Mitglieds und zum wirksamen Abschluß eines Vergleiches eine Vollmacht, die gemäß Paragraph 1008, ABGB eine Gattungsvollmacht sein muß; diese Vollmacht kann freilich auch durch konkludente Handlungen erteilt werden.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 32/72
Entscheidungstext OGH 30.05.1972 4 Ob 32/72
Veröff: EvBl 1972/330 S 630 = SozM IA/d,1009 = Arb 9011
- 7 Ob 609/83
Entscheidungstext OGH 17.11.1983 7 Ob 609/83
nur: Eine Gattungsvollmacht kann auch durch konkludente Handlungen erteilt werden. (T1) Veröff: SZ 56/167
- 4 Ob 1545/95
Entscheidungstext OGH 25.04.1995 4 Ob 1545/95
nur T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0019433
Dokumentnummer
JJR_19720530_OGH0002_0040OB00032_7200000_001