Rechtssatz RS0019513
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019513
Entscheidungsdatum
13.03.1979
Rechtssatz
Wer kraft ausdrücklich (stillschweigend) erteilter Vollmacht oder einer Anscheinvollmacht im Namen des Machtgebers einen Arbeitsvertrag abschließt, wird auch dann nicht selbst Arbeitgeber, wenn die Arbeitgeberfunktionen in der Folge nur vom Machthaber ausgeübt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019513
Dokumentnummer
JJR_19790313_OGH0002_0040OB00018_7900000_002