Rechtssatz RS0019580
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019580
Entscheidungsdatum
05.11.1974
Rechtssatz
Zu den Geschäften, die die Verwaltung schon bisher verpachteter Grundstücke gewöhnlich mit sich bringt, gehört sowohl die Verlängerung des Vertrages mit dem bisherigen Pächter als auch der Abschluß eines solchen Vertrages mit einem früheren oder einem neuen Pächter, wenn der Abschluß nicht auf eine das übliche Ausmaß überschreitende Zeit oder zu außergewöhnlichen Bedingungen geschieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019580
Dokumentnummer
JJR_19741105_OGH0002_0030OB00055_7400000_001