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Rechtssatz RS0019580

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0019580

Geschäftszahl

3Ob55/74

Entscheidungsdatum

05.11.1974

Rechtssatz

Zu den Geschäften, die die Verwaltung schon bisher verpachteter Grundstücke gewöhnlich mit sich bringt, gehört sowohl die Verlängerung des Vertrages mit dem bisherigen Pächter als auch der Abschluß eines solchen Vertrages mit einem früheren oder einem neuen Pächter, wenn der Abschluß nicht auf eine das übliche Ausmaß überschreitende Zeit oder zu außergewöhnlichen Bedingungen geschieht.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 55/74
    Entscheidungstext OGH 05.11.1974 3 Ob 55/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019580

Dokumentnummer

JJR_19741105_OGH0002_0030OB00055_7400000_001