Rechtssatz RS0019628
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019628
Entscheidungsdatum
28.09.1972
Rechtssatz
Wer Räume, zumal auf längere Zeit, mietet, muß sich vergewissern, ob sein Vertragsgegner auch Eigentümer ist. Unterläßt er dies, so handelt er fahrlässig und kann sich daher nicht auf ein Vertrauen auf einen vom Nichtberechtigten gesetzten Sachverhalt berufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0019628
Dokumentnummer
JJR_19720928_OGH0002_0030OB00107_7200000_005