Rechtssatz RS0019641
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019641
Entscheidungsdatum
28.06.1983
Rechtssatz
Umfaßt die einem Architekten erteilte Vollmacht alle Angelegenheiten eines Baues, so gehören dazu die Fragen, ob Mängel der Arbeiten behoben werden sollen oder wegen ihnen eine Preisminderung vorgenommen wird, und welche Zahlungspflicht auf Grund der ursprünglich getroffenen Vereinbarung unter Brücksichtigung vorhandener Mängel und allfälliger Fristüberschreitungen tatsächlich anerkannt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0019641
Dokumentnummer
JJR_19830628_OGH0002_0020OB00513_8300000_001