Rechtssatz RS0019683
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019683
Entscheidungsdatum
17.03.1983
Rechtssatz
Das gesellschaftsintern wirkende Wettbewerbsverbot nach § 24 GmbHG ist für die Frage, wie eine als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bestellte Person im Wirtschaftsleben tatsächlich aufgetreten ist, unerheblich.Das gesellschaftsintern wirkende Wettbewerbsverbot nach Paragraph 24, GmbHG ist für die Frage, wie eine als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bestellte Person im Wirtschaftsleben tatsächlich aufgetreten ist, unerheblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0019683
Dokumentnummer
JJR_19830317_OGH0002_0060OB00796_8100000_004