Norm
ABGB §1002 ff
AngG §27 A6
AngG §27 B
Rechtssatz
Wenn der Arbeitnehmer von jemand anderem als dem Arbeitgeber entlassen wurde, so ist die Frage der Berechtigung dieser Person zum Ausspruch der Entlassung nur zu prüfen, wenn der Arbeitgeber behauptet, daß diese Berechtigung gefehlt habe.
Schlagworte
SW: Angestellte, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung,
Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Legitimation, Mangel,
Bevollmächtigung, Vollmacht, Auftrag, Vertreter, Stellvertreter,
Fehlen, Geltendmachung, Behauptungslast, Einwendung, Prüfung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0019706
Dokumentnummer
JJR_19891206_OGH0002_009OBA00304_8900000_001