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Rechtssatz RS0019755

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0019755

Geschäftszahl

5Ob64/88

Entscheidungsdatum

20.09.1988

Rechtssatz

Hat der Käufer einer Eigentumswohnung, durch eine nicht dem zwischen den Miteigentümern der Liegenschaft maßgebenden Verteilungsschlüssel entsprechende Zahlungsvorschreibung des Verwalters veranlaßt, Zahlungen geleistet, die den im Verhältnis zwischen den Miteigentümern der Liegenschaft auf ihn entfallenden Anteil an Eigenmitteln und Darlehensrückzahlungen übersteigen, so kann er die in diesen Zahlungen enthaltenen Beträge, die nach dem genannten Verhältnis von dem Verkäufer zu leisten gewesen wären, unmittelbar von diesen ersetzt verlangen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 64/88
    Entscheidungstext OGH 20.09.1988 5 Ob 64/88
    Veröff: EvBl 1989,49

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0019755

Dokumentnummer

JJR_19880920_OGH0002_0050OB00064_8800000_001