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Rechtssatz RS0019867

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0019867

Geschäftszahl

7Ob18/82

Entscheidungsdatum

04.03.1982

Rechtssatz

Unter "Nutzungen" sind alle Vorteile zu verstehen, die mit dem Eigentum an der Sache (Liegenschaft) verbunden sind. Zu ihnen gehören im weiteren Sinne auch die Versicherungsentschädigungen, die im Falle eines Brandschadens vor der Übergabe dem Versicherungsnehmer gebühren. Im Zweifel wird man daher in einer Vereinbarung, derzufolge beim Verkauf einer Liegenschaft Nutzung und Gefahren zu einem bestimmten Zeitpunkt auf den Käufer übergehen, eine Zession von Ansprüchen gegen den Feuerversicherer der Liegenschaft ab dem vereinbarten Stichtag erblicken müssen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 18/82
    Entscheidungstext OGH 04.03.1982 7 Ob 18/82
    Veröff: SZ 55/32

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0019867

Dokumentnummer

JJR_19820304_OGH0002_0070OB00018_8200000_002