Rechtssatz RS0019867
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019867
Entscheidungsdatum
04.03.1982
Rechtssatz
Unter "Nutzungen" sind alle Vorteile zu verstehen, die mit dem Eigentum an der Sache (Liegenschaft) verbunden sind. Zu ihnen gehören im weiteren Sinne auch die Versicherungsentschädigungen, die im Falle eines Brandschadens vor der Übergabe dem Versicherungsnehmer gebühren. Im Zweifel wird man daher in einer Vereinbarung, derzufolge beim Verkauf einer Liegenschaft Nutzung und Gefahren zu einem bestimmten Zeitpunkt auf den Käufer übergehen, eine Zession von Ansprüchen gegen den Feuerversicherer der Liegenschaft ab dem vereinbarten Stichtag erblicken müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0019867
Dokumentnummer
JJR_19820304_OGH0002_0070OB00018_8200000_002