Rechtssatz RS0019895
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019895
Entscheidungsdatum
30.11.1977
Rechtssatz
Der Anspruch auf Ersatz des Aufwandes nach § 1042 ABGB ist ein auf einem anderen, neuen Rechtsgrund beruhender Verwendungsanspruch, wohl zu unterscheiden von dem Anspruch, dessen Aufwand getragen wurde.Der Anspruch auf Ersatz des Aufwandes nach Paragraph 1042, ABGB ist ein auf einem anderen, neuen Rechtsgrund beruhender Verwendungsanspruch, wohl zu unterscheiden von dem Anspruch, dessen Aufwand getragen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0019895
Dokumentnummer
JJR_19771130_OGH0002_0080OB00175_7700000_001