Rechtssatz RS0019998
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019998
Entscheidungsdatum
29.11.1989
Rechtssatz
Der geschiedene Ehegatte, der Mieter der seinerzeitigen Ehewohnung ist, diese aber nicht benützt, kann während des nachehelichen Aufteilungsverfahrens vom anderen geschiedenen Ehegatten, der die Wohnung allein benützt, den Ersatz des (ortsüblichen) Mietzinses, zu dessen Zahlung er verurteilt wurde, begehren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0019998
Dokumentnummer
JJR_19891129_OGH0002_0010OB00703_8900000_001