Rechtssatz RS0020005
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020005
Entscheidungsdatum
13.03.1986
Rechtssatz
Ob dann, wenn bei Ankauf eines Fahrzeuges ein anderes Fahrzeug in Zahlung genommen wird, ein einheitliches Rechtsgeschäft, ein Kaufvertrag über den Neuwagen, oder ein Doppelkauf vorliegt, ist aus dem Parteiwillen - und dieser wiederum vielfach aus der Interessenlage - zu erschließen. Gehen aber beide Vertragspartner vom Vorliegen zweier Kaufverträge aus, ist es nicht gerechtfertigt, ein einheitliches Rechtsgeschäft anzunehmen.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 544/84
Entscheidungstext OGH 02.05.1984 1 Ob 544/84
Veröff: SZ 57/85
- 7 Ob 552/86
Entscheidungstext OGH 13.03.1986 7 Ob 552/86
Vgl auch; Beisatz: Rechtsfrage, ob im Zweifel ein Doppelkauf anzunehmen ist oder nicht, ausdrücklich offen gelassen. (T1) Veröff: JBl 1987,316
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0020005
Dokumentnummer
JJR_19840502_OGH0002_0010OB00544_8400000_001