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Rechtssatz RS0020005

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0020005

Geschäftszahl

1Ob544/84; 7Ob552/86

Entscheidungsdatum

13.03.1986

Rechtssatz

Ob dann, wenn bei Ankauf eines Fahrzeuges ein anderes Fahrzeug in Zahlung genommen wird, ein einheitliches Rechtsgeschäft, ein Kaufvertrag über den Neuwagen, oder ein Doppelkauf vorliegt, ist aus dem Parteiwillen - und dieser wiederum vielfach aus der Interessenlage - zu erschließen. Gehen aber beide Vertragspartner vom Vorliegen zweier Kaufverträge aus, ist es nicht gerechtfertigt, ein einheitliches Rechtsgeschäft anzunehmen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 544/84
    Entscheidungstext OGH 02.05.1984 1 Ob 544/84
    Veröff: SZ 57/85
  • 7 Ob 552/86
    Entscheidungstext OGH 13.03.1986 7 Ob 552/86
    Vgl auch; Beisatz: Rechtsfrage, ob im Zweifel ein Doppelkauf anzunehmen ist oder nicht, ausdrücklich offen gelassen. (T1) Veröff: JBl 1987,316

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0020005

Dokumentnummer

JJR_19840502_OGH0002_0010OB00544_8400000_001