Rechtssatz RS0020008
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020008
Entscheidungsdatum
08.05.1984
Rechtssatz
Auch ein wegen der Notwendigkeit der nunmehrigen alleinigen Betreuung des Kindes durch den überlebenden Elternteil diesem erwachsender Entgang eigenen Einkommens kann als Betreuungsaufwand gegenüber dem Schädiger gemäß § 1042 ABGB geltend gemacht werden.Auch ein wegen der Notwendigkeit der nunmehrigen alleinigen Betreuung des Kindes durch den überlebenden Elternteil diesem erwachsender Entgang eigenen Einkommens kann als Betreuungsaufwand gegenüber dem Schädiger gemäß Paragraph 1042, ABGB geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0020008
Dokumentnummer
JJR_19840508_OGH0002_0020OB00106_8300000_001