Rechtssatz RS0020086
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020086
Entscheidungsdatum
27.03.1984
Rechtssatz
Die anläßlich des Abschlusses eines Kaufvertrages über eine Sicherheitsskibindung geschlossene Vereinbarung der unentgeltlichen Montage ist nicht als selbständige Verpflichtung zu werten, sondern eine auf Grund der Vertragsfreiheit gültig vereinbarte Nebenpflicht des Verkäufers. Aus der Vereinbarung über den Kauf der Sicherheitsbindung und deren Montage ergeben sich Aufklärungspflichten und Mitteilungspflichten des Verkäufers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0020086
Dokumentnummer
JJR_19840327_OGH0002_0020OB00533_8400000_001