Rechtssatz RS0020214
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020214
Geschäftszahl
7Ob166/75; 3Ob622/82
Entscheidungsdatum
17.11.1982
Rechtssatz
Wird im Zusammenhang mit einem Ausgedingsvertrag ein Wiederkaufsrecht für den Fall vereinbart, daß der Ausgedingsbelastete seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt, so spielen - ähnliche wie im sogenannten Unvergleichsfall - unbedeutende Vertragsverletzungen keine Rolle. Andernfalls könnte der Ausgedingsberechtigte durch eigenes unleidliches Verhalten die Bedingung zur Geltendmachung des Wiederkaufsrechtes willkürlich herbeiführen.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 166/75
Entscheidungstext OGH 23.10.1975 7 Ob 166/75
Veröff: NZ 1977,58
- 3 Ob 622/82
Entscheidungstext OGH 17.11.1982 3 Ob 622/82
Ähnlich; nur: Wird im Zusammenhang mit einem Ausgedingsvertrag ein Wiederkaufsrecht für den Fall vereinbart, daß der Ausgedingsbelastete seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt, so spielen - ähnliche wie im sogenannten Unvergleichsfall - unbedeutende Vertragsverletzungen keine Rolle. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0020214
Dokumentnummer
JJR_19751023_OGH0002_0070OB00166_7500000_001