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Rechtssatz RS0020214

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0020214

Geschäftszahl

7Ob166/75; 3Ob622/82

Entscheidungsdatum

17.11.1982

Rechtssatz

Wird im Zusammenhang mit einem Ausgedingsvertrag ein Wiederkaufsrecht für den Fall vereinbart, daß der Ausgedingsbelastete seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt, so spielen - ähnliche wie im sogenannten Unvergleichsfall - unbedeutende Vertragsverletzungen keine Rolle. Andernfalls könnte der Ausgedingsberechtigte durch eigenes unleidliches Verhalten die Bedingung zur Geltendmachung des Wiederkaufsrechtes willkürlich herbeiführen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 166/75
    Entscheidungstext OGH 23.10.1975 7 Ob 166/75
    Veröff: NZ 1977,58
  • 3 Ob 622/82
    Entscheidungstext OGH 17.11.1982 3 Ob 622/82
    Ähnlich; nur: Wird im Zusammenhang mit einem Ausgedingsvertrag ein Wiederkaufsrecht für den Fall vereinbart, daß der Ausgedingsbelastete seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt, so spielen - ähnliche wie im sogenannten Unvergleichsfall - unbedeutende Vertragsverletzungen keine Rolle. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0020214

Dokumentnummer

JJR_19751023_OGH0002_0070OB00166_7500000_001