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Rechtssatz RS0020279

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0020279

Geschäftszahl

7Ob589/92

Entscheidungsdatum

03.09.1992

Rechtssatz

Bei diesem Rechtsinstitut kommt der Charakter der Option noch deutlicher als bei der Vereinbarung eines Weitergaberechts hervor, weil der Verkäufer mit der Vereinbarung sofort und unbedingt gebunden wird und einzig allein durch die Nichtgenehmigung seinen Vertragspartner aus dem Vertrag entlassen werden kann. Dem Verkäufer steht nicht einmal mehr die Geltendmachung einer aufschiebenden Bedingung offen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 589/92
    Entscheidungstext OGH 03.09.1992 7 Ob 589/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0020279

Dokumentnummer

JJR_19920903_OGH0002_0070OB00589_9200000_001