Rechtssatz RS0020308
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020308
Geschäftszahl
1Ob551/79; 5Ob284/97v
Entscheidungsdatum
10.02.1998
Rechtssatz
Auch der Vertrag, mit dem eine Arztpraxis in Bestand gegeben wird, kann unter den für alle Unternehmenspachtungen geltenden Voraussetzungen ein Pachtvertrag sein, da unter einem Unternahmen "jede organisierte Erwerbsgelegenheit", also nicht nur eine kaufmännische oder gewerbliche Tätigkeit, sondern auch die eines selbständig freiberuflich Tätigen zu verstehen ist.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 551/79
Entscheidungstext OGH 30.03.1979 1 Ob 551/79
- 5 Ob 284/97v
Entscheidungstext OGH 10.02.1998 5 Ob 284/97v
Vgl auch; Veröff: SZ 71/17
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0020308
Dokumentnummer
JJR_19790330_OGH0002_0010OB00551_7900000_001