Rechtssatz RS0020334
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020334
Entscheidungsdatum
27.02.2013
Rechtssatz
Unternehmenspacht ist bei Bestandverträgen über Einrichtungen anzunehmen, die auf großen Bahnhöfen - ähnlich wie solche Betriebe in Großhotels und dergleichen - in erster Linie dazu dienen, die Reisenden mit Waren bzw Dienstleistungen zu versorgen, die diese gerade auf großen Bahnhöfen erwarten, sich deshalb häufig erst dort damit eindecken und somit auf solche Einrichtungen angewiesen sind, die andererseits ohne den durch den Hauptbetrieb gesicherten Kundenkreis gar nicht bestehen könnten und bei denen der Erfolg ganz entscheidend von diesem Hauptbetrieb und dessen Umfang abhängig ist, wogegen der Tüchtigkeit des Unternehmers des Nebenbetriebes für den Unternehmenserfolg nur ein geringer Stellenwert beizumessen ist und bei denen schließlich auch die Betriebspflicht von ausschlaggebender Bedeutung ist.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 583/91
Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 583/91
- 1 Ob 255/97z
Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 255/97z
Auch; Beisatz: Hier: Bestandvertrag zum Betrieb einer Trafik auf dem Gelände eines großen Bahnhofs. (T1)
- 3 Ob 274/02v
Entscheidungstext OGH 27.11.2002 3 Ob 274/02v
Auch; nur: Unternehmenspacht ist bei Bestandverträgen über Einrichtungen anzunehmen, die auf großen Bahnhöfen - ähnlich wie solche Betriebe in Großhotels und dergleichen - in erster Linie dazu dienen, die Reisenden mit Waren bzw Dienstleistungen zu versorgen, die diese gerade auf großen Bahnhöfen erwarten, sich deshalb häufig erst dort damit eindecken und somit auf solche Einrichtungen angewiesen sind, die andererseits ohne den durch den Hauptbetrieb gesicherten Kundenkreis gar nicht bestehen könnten. (T2); Beisatz: Hier: Bestandvertrag über ein selbständig betriebenes Institut für Computertomographie, das als Abteilung in den Betrieb der Krankenanstalt eingegliedert ist, welcher im Wesenskern deutliche Parallelen zur Rechtsnatur von Bestandverträgen, die sich auf Einkaufszentren und Bahnhöfe als Standorte beziehen, aufweist. (T3); Veröff: SZ 2002/160
- 7 Ob 193/03p
Entscheidungstext OGH 10.09.2003 7 Ob 193/03p
- 6 Ob 182/04i
Entscheidungstext OGH 15.12.2004 6 Ob 182/04i
Auch
- 1 Ob 25/08w
Entscheidungstext OGH 03.04.2008 1 Ob 25/08w
Vgl aber; Beisatz: Bestandvertrag zum Betrieb einer Tabaktrafik in einem Krankenhaus - Geschäftsraummiete. (T4)
- 6 Ob 189/12f
Entscheidungstext OGH 27.02.2013 6 Ob 189/12f
Vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0020334
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2013
Dokumentnummer
JJR_19910918_OGH0002_0010OB00583_9100000_001