Rechtssatz RS0020385
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020385
Entscheidungsdatum
15.12.1971
Rechtssatz
Nicht mehr als "gewöhnlich mit einer Verwaltung verbunden" anzusehen sind verhältnismäßig große oder unübliche Verpflichtungen. Dazu zählt die Aufnahme von Darlehen bei landwirtschaftlichen Betrieben und das Eingehen von Verbindlichkeiten, die nicht bloß einzelne Zubehörstücke, sondern den Betrieb oder Teile desselben betreffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0020385
Dokumentnummer
JJR_19711215_OGH0002_0050OB00322_7100000_001