Rechtssatz RS0020418
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020418
Entscheidungsdatum
03.09.1986
Rechtssatz
Übernimmt der Grundeigentümer im Zusammenhang mit dem Abbauvertrag ein Konkurrenzverbot - auch der "finanziellen Beteiligung" - liegt ein Verstoß gegen dieses vor, wenn er einem Dritten ausdrücklich die Errichtung einer Schottergrube gestattet und dafür im Rahmen des Pachtvertrages einen Pachtschilling vereinnahmt; er "errichtet" oder "betreibt" entweder dadurch überhaupt selbst einen verbotenen Konkurrenzbetrieb, zumindest aber liegt der Fall vor, daß er sich an einem solchen "finanziell beteiligt", was nicht etwa nur als Beteiligung im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses verstanden werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0020418
Dokumentnummer
JJR_19860903_OGH0002_0030OB00529_8600000_001