Rechtssatz RS0020471
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020471
Entscheidungsdatum
11.06.1981
Rechtssatz
Wird in einem Vertrag jemanden bloß gestattet, die Wohnung zur Unterbringung von Betriebsangehörigen seines Unternehmens zu verwenden, darf dieser mit einem Dienstnehmer keinen Untermietvertrag schließen, da ein solcher Vertrag zur Folge hätte, daß das Recht zur Wohnungsbenützung nicht auf die Dauer des Dienstverhältnisses beschränkt wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0020471
Dokumentnummer
JJR_19810611_OGH0002_0070OB00598_8100000_001