Rechtssatz RS0020517
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020517
Entscheidungsdatum
17.03.1970
Rechtssatz
Die Vereinbarung eines Anerkennungszinses von nicht einem fünfzig Groschen pro Monat sowie die Zustimmung zur Errichtung eines festen Bauwerks auf dem gegen jederzeitigen Widerruf zur Benützung überlassenen Grundstück vermögen an der Rechtsnatur des Benützungsverhältnisses als eines jederzeit widerruflichen nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0020517
Dokumentnummer
JJR_19700317_OGH0002_0080OB00061_7000000_001