Rechtssatz RS0020686
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020686
Entscheidungsdatum
16.06.1980
Rechtssatz
Erlaubt nur die Hinderung der Wegschaffung, nicht aber die eigenmächtige Ansichnahme von Sachen des Bestandnehmers, solange dieser in der Wohnung bleibt (Ehrenzweig 457, Klang V 74).Erlaubt nur die Hinderung der Wegschaffung, nicht aber die eigenmächtige Ansichnahme von Sachen des Bestandnehmers, solange dieser in der Wohnung bleibt (Ehrenzweig 457, Klang römisch fünf 74).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0020686
Dokumentnummer
JJR_19800616_OGH0002_000BKD00016_8000000_001