Rechtssatz RS0020805
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020805
Geschäftszahl
8Ob143/66; 1Ob620/91; 2Ob72/12w
Entscheidungsdatum
30.08.2012
Rechtssatz
Änderungen des Warenangebotes in einem gemieteten Geschäftslokal im Zuge einer allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sind zulässig (Verkauf von Stoffen und Verkauf von Sportkleidung ?).
Entscheidungstexte
- 8 Ob 143/66
Entscheidungstext OGH 17.05.1966 8 Ob 143/66
Veröff: EvBl 1966/422 S 544 = MietSlg 18177
- 1 Ob 620/91
Entscheidungstext OGH 18.12.1991 1 Ob 620/91
Auch; Beisatz: Der Bestandgeber muss eine unwesentliche Änderung oder Erweiterung des Warenangebots, hinnehmen, soweit der Bestandnehmer damit lediglich auf die wirtschaftliche Entwicklung in seinem Geschäftszweig reagiert, vor allem um seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu sichern, bzw keinem vertraglich übernommenen Konkurrenzverbot zuwiderhandelt und mit der Änderung des Sortiments auch keine intensivere Benützung des Bestandgegenstandes verbunden ist. (T1)
- 2 Ob 72/12w
Entscheidungstext OGH 30.08.2012 2 Ob 72/12w
Beis wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0020805
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2012
Dokumentnummer
JJR_19660517_OGH0002_0080OB00143_6600000_001