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Rechtssatz RS0020896

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0020896

Geschäftszahl

5Ob726/82

Entscheidungsdatum

18.10.1983

Rechtssatz

Das Gebrauchsrecht der einzelnen Wohnungsmieter einer Wohnhausanlage an den ebenfalls einen Vertragsgegenstand bildenden Grünflächen besteht in Ermangelung einer anderen Vereinbarung in dem Recht auf den Genuß jener Annehmlichkeiten, die sich aus dem nach Art und Ausmaß dieser Grünflächen vertraglich bestimmten Kulturzustand gewöhnlich ergeben; ist den Mietern das Betreten dieser Grünflächen, also die Herstellung einer physischen Nahebeziehung, vertraglich untersagt, so verbleiben ihnen doch alle übrigen Annehmlichkeiten, die - freilich unter Ausschluß des Gemeingebrauches, also unter Beschränkung auf den Kreis der Mieter und ihrer Mitbewohner - auch den Besuchern einer Parkanlage zukommen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 726/82
    Entscheidungstext OGH 18.10.1983 5 Ob 726/82
    Veröff: SZ 56/151

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0020896

Dokumentnummer

JJR_19831018_OGH0002_0050OB00726_8200000_001